Meine Nachbarschaft: Im Geiersrain
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Vorlagen
Wasseranschluss nördlich des Bahnübergangs Im Wiesengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6059 entstanden aus Vorlage: OF 908/10 vom 21.10.2024 Betreff: Wasseranschluss nördlich des Bahnübergangs Im Wiesengarten Der Magistrat wird gebeten, einen Hydranten nördlich der Eisenbahnüberführung Wiesengarten an nicht störender und genehmigungsfähiger Stelle im Berkersheimer Niddatal zu realisieren. Begründung: Ein Hydrant im Berkersheimer Niddatal nördlich der Bahnlinie ist sinnvoll und sehr wichtig, insbesondere im Interesse des Reit- und Fahrvereins sowie des Kerbevereins, aber auch für eventuelle Rettungs- und Brandschutzeinsätze (unter anderem mit Blick auf die neue Reithalle). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 123 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1378
Bahnübergang Im Wiesengarten in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6058 entstanden aus Vorlage: OF 907/10 vom 21.10.2024 Betreff: Bahnübergang Im Wiesengarten in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, den befahrbaren Bahndurchgang BÜ99 Wiesengarten in Berkersheim einschließlich der bisher noch fehlenden Entwässerungsrinnen fertigzustellen und dabei vor Geröll oder sonstigen Einlagerungen aus dem Bereich der Straße Im Wiesengarten sowie des von Westen kommenden Feldweges dauerhaft zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 409 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Budgetmittel für eine Netzschaukel auf dem Spielplatz Am Herrenhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 881/10 Betreff: Budgetmittel für eine Netzschaukel auf dem Spielplatz Am Herrenhof Der Ortsbeirat unterstützt sehr gerne den über den Bürgerverein Berkersheim vorgetragenen Wunsch von Eltern, dass auf dem Spielplatz Am Herrenhof ergänzend eine Netzschaukel aufgestellt werden sollte. Deshalb stellt der Ortsbeirat für diese Verschönerungsmaßnahme einen Betrag in Höhe von bis zu 10.000 EUR aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 22 Vor der Beschlussfassung ersetzt die antragstellende Fraktion das Wort "Netzschaukel" im Betreff und Tenor durch das Wort "Nestschaukel". Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 344 2024 Die Vorlage OF 881/10 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenQuellwasser Im Wiesengarten in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4880 entstanden aus Vorlage: OF 721/10 vom 20.11.2023 Betreff: Quellwasser Im Wiesengarten in Berkersheim Vorgang: OM 175/21 OBR 10; ST 1483/21 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob nunmehr die erhoffte kindgerechte Nutzbarkeit des Quellwassers Im Wiesengarten in Berkersheim sicher geregelt werden kann, zum Beispiel in Form eines kleinen Flachwasserbeckens. Dabei soll unter anderem zukünftig verhindert werden, dass dieses Quellwasser auf die Straße Im Wiesengarten fließt und so dort zum Beispiel im Winter eine Gefährdung für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 175 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1483 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 486 Antrag vom 21.05.2024, OF 825/10 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5554 Aktenzeichen: 67-2
Transporte von Erdaushub im Rahmen der Bauarbeiten an der Main-Weser-BahnStrecke durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere Berkersheimer Untergasse, durch sehr große Trecker mit Anhängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3085 entstanden aus Vorlage: OF 453/10 vom 25.10.2022 Betreff: Transporte von Erdaushub im Rahmen der Bauarbeiten an der Main-Weser-Bahn-Strecke durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere Berkersheimer Untergasse, durch sehr große Trecker mit Anhängern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher genehmigungsrechtlichen Basis die massiven Transporte von Erdaushub von der Main-Weser-Bahn-Strecke seitens der Deutschen Bahn durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere die Berkersheimer Untergasse, erfolgen, nachdem für die Bauverkehre ausdrückliche Anfahrrouten im Planfeststellungsbeschluss festgestellt waren, die den unteren Kernort von Berkersheim explizit aussparten und alleine auf die Berkersheimer Bahnstraße beschränkt waren. Begründung: Die Deutsche Bahn hat in den Infoveranstaltungen wiederholt vertreten, dass sie im Rahmen des Allgemeingebrauchs jede Straße in Berkersheim befahren dürfe. Dies wirft, gerade in der extrem schmalen und steilen Berkersheimer Untergasse massive Probleme auf. Auch kann diese These nicht richtig sein, weil ansonsten keine Anfahrrouten im Planfeststellungsbeschluss hätten festgestellt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist dringend eine Klarstellung durch den Magistrat geboten, weil diese Form von Bauverkehr, zumal in den frühen Morgenstunden und an Sonn- und Feiertagen, übermäßig belastend ist. Dies gilt umso mehr, als die Deutsche Bahn selbst jede Zufahrtsmöglichkeit von der Nidda-Seite verbaut und so eine Notwendigkeit für Verkehre durch Berkersheim überhaupt erst wieder geschaffen hat. Gerade zu Ruhezeiten können diese in dieser Form nicht ohne Weiteres zulässig sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 532 Aktenzeichen: 66 0
Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2022, OA 200 entstanden aus Vorlage: OF 330/10 vom 16.05.2022 Betreff: Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 3462/99; M 28/07; OA 247/18 OBR 10; M 45/22 In der Anregung vom 17.04.2018, OA 247, hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim über eine weitere Alternative bzw. Querungsmöglichkeit verfügt. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt diese Lösung laut der Magistratsvorlage vom 05.02.2007, M 28, ab. Diese Feststellung führt der Magistrat seitdem pauschal in seinen Stellungnahmen an, welche offensichtlich nachträgliche objektive Prüfungen verhindert. Der Hinweis auf "mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten)" führt zu der Beurteilung, dass die von der Stadt damals selbst präferierte Ersatzlösung EÜ "Im Wiesengarten" (Stadtverordnetenbeschluss § 3462 vom 28.01.1999) "nicht planfeststellungswürdig" sei. Auch die aktuellen Baumaßnahmen des viergleisigen Ausbaus schaffen neue Fakten! Es sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie neue, offensichtlich im Grüngürtel liegende Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. Dieser scheint als nördliches Verbindungsstück zwischen Berkersheimer Bahnstraße und Im Wiesengarten geeignet zu sein. Zusätzliche Grüngürteleingriffe und weitere Enteignungen wären wohl nicht erforderlich. Fest steht, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim und zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller etc.) vorgesehen sind. Diese führen laut der Magistratsvorlage vom 25.03.2022, M 45, zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (i. H. v. rd. 8,5 Mio. Euro). Im Rahmen des Ortstermins am 13.04.2000 wurde die Variante der Umfahrung durch den Ort vom Ortslandwirt Herrn Illig unter Verweis auf die "engen Gassen" und Kreuzung der Kindergarten- und Schulwege als unrealistisch verworfen. Die Berkersheimer Grundschule hat einen neuen Standort. Bei Gesprächen mit Herrn Illig in 2015 und 2016 äußerte dieser, dass "ein kurzzeitiges, wöchentlich gültiges absolutes Halteverbot, zwei bis dreimal jährlich, in einem gering begrenzten Bereich Am Herrenhof und Im Wiesengarten die Problemlage der engen Gassen lösen könnte". Gegebenenfalls müsste die Straßenführung südlich, direkt an der EÜ "Im Wiesengarten", geringfügig angepasst werden. Für die monströse Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" ist zur Baurechtschaffung noch ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchzuführen. In der Berkersheimer Bürgerschaft herrscht eine vielseitige, massive Ablehnung zu diesem Vorschlag, welche sich sicherlich entsprechend auf Verfahrensablauf und -dauer auswirken wird. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung der Bahnstrecke nachhaltig neu zu prüfen und zu berichten: Zum Vergleich steht an, eine Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten" mit der neu zu schaffenden Straßenüberführung große Brücke "Omega rechts - Richtung Osten". Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Wie stark ist der jeweilige Eingriff in das Landschaftsbild und den Grüngürtel? b) Welche städtischen Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? c) Wie stark sind die jeweiligen Behinderungen von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen bei der Aufgabenerfüllung? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Verkehrslenkung auch nahe der Harheimer Nidda-Brücke möglich? f) Trifft es zu, dass diese Maßnahmen bei Mindernutzung nur durch ÖPNV weniger ausfallgefährdet sind (nicht mehr für Rettungsdienste und Anlieger erforderlich)? g) In welcher Höhe werden welche Anlieger an Erschließungskosten jeweils beteiligt? h) Bis zu welcher Busgröße können ÖPNV-Fahrzeuge ggfs. die neue EÜ "Im Wiesengarten" passieren (falls eine Linienverlängerung bis Preungesheim erfolgt)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2788 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1929, 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 66 2
Ausbau der S 6-Strecke im Bereich Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2032 entstanden aus Vorlage: OF 312/10 vom 03.05.2022 Betreff: Ausbau der S 6-Strecke im Bereich Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Hinweise zu seinem Bericht vom 14.02.2022, B 65, zu berücksichtigen: Zu 3: In der Tat wird nach Vollendung der Baumaßnahmen die Unterführung wieder den Planungseingaben entsprechen. Allerdings gilt das nicht für den aktuellen Zustand. Vielmehr besteht auf der Berkersheimer Seite eine extreme Engstelle, durch die Pferde am Zügel und Räder geführt werden müssen. Für diese wäre übergangsweise eine Signalregelung durchaus sinnvoll. Zu 4: Wie der Magistrat zu Recht ausführt, wurden die Massenverkehre für das Erdbaumaterial für den Eisenbahndamm umfangreich über die Schiene abgewickelt. Dies war allerdings auch vom Planfeststellungsbeschluss so vorgesehen und war nur zwischenzeitlich von der Deutschen Bahn infrage gestellt worden. Das Problem ist allerdings, dass nach wie vor leider nicht nur vereinzelte Lkw-Fahrten, beispielsweise von Betonmischfahrzeugen, durch die sehr enge Ortsdurchfahrt von Berkersheim geführt werden. Dies wird insbesondere beim Bau der Unterführung im Wiesengarten auf der Berkersheimer Seite der Main-Weser-Bahn problematisch werden, weil diese Baustelle kaum noch von der Nidda-Seite anfahrbar sein wird. Insofern ist nicht nur problematisch, dass diese Transporte wohl in der Tat gar nicht mehr nicht über das übergeordnete Straßennetz geführt werden können, sondern dass die Deutsche Bahn die punktuelle Andienung hier sogar abweichend von den planfestgestellten Baurouten nach den von ihr vorgelegten Infomaterialien mitten durch den Berkersheimer Ortskern durch die Straße Am Herrenhof vorsieht. Dies wird bei den für solchen Bauverkehr zu engen und zum Teil steilen Straßen zu massiven Problemen führen. Außerdem stellt sich die Frage, wozu hier Bauverkehrsrouten im Planfeststellungsbeschluss festgelegt wurden, wenn diese nun angeblich nicht mehr relevant sein sollen, nachdem sie die Deutsche Bahn selbst verbaut hat. Begründung: Die Stellungnahme des Magistrats geht teilweise auf die aktuellen Probleme nicht ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1890 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 69 1
Hangwasseraustritt am Berkersheimer Spielplatz am Wiesengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 624 entstanden aus Vorlage: OF 83/10 vom 24.08.2021 Betreff: Hangwasseraustritt am Berkersheimer Spielplatz am Wiesengarten Der Magistrat wird gebeten, den Hangwasseraustritt am Berkersheimer Spielplatz am Wiesengarten so zu fassen, dass er geregelt aufgefangen und von der Straße Im Wiesengarten abgeleitet werden sowie möglichst in der Nähe wieder versickern kann. Begründung: Nachdem in diesem Sommer der Grundwasserspiegel durch den ausreichenden Regen wieder deutlich angestiegen ist, tritt am Berkersheimer Spielplatz erneut in erheblichem Umfang Hangwasser aus, das von der vorhandenen Rinne nicht vollständig aufgefangen werden kann. So fließt es weiträumig über ein als Parkplatz genutztes Gelände und über die Straße Im Wiesengarten. Dieses Wasser sollte gefasst und geordnet abgeleitet werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass von den parkenden Autos Öle tropfen, die dann mitgespült würden, und ferner zu befürchten steht, dass sich bei Frosteintritt wieder eine große Eisfläche mit erheblichem Gefahrenpotenzial bildet. Deshalb sollte dieses Problem vor Winterbeginn abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2277 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2654 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 16 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
Fahrbahnoberfläche in der Straße Im Wiesengarten in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 637 entstanden aus Vorlage: OF 84/10 vom 24.08.2021 Betreff: Fahrbahnoberfläche in der Straße Im Wiesengarten in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass der Fahrbahnbelag in der Straße I m Wiesengarten in Berkersheim wieder in einen auch für Fahrradfahrer unproblematischen Zustand versetzt wird, bevor die Bahnunterführung an der Reithalle wieder eröffnet und für die Anbindung der Radrouten benötigt wird. Begründung: Wie bekannt, will die Deutsche Bahn die Radrouten durch Berkersheim an der Bahnstraße Richtung Harheim nach Schließung des beschrankten Bahnübergangs kappen und teilweise sogar vollständig sperren, solange sie es nicht schafft, die Bahnunterführung an der Reithalle Im Wiesengarten wieder freizugeben. Insofern wird nach ihrer Wiedereröffnung dieser Unterführung erhebliche Bedeutung für den Radverkehr zukommen. Deshalb ist es wichtig, dass sie dann gut anfahrbar ist, damit wenigstens der Radverkehr möglichst wieder ungehindert abgewickelt werden kann. Allerdings ist der Fahrbahnbelag (unter anderem durch die massiven Beschädigungen durch die Baufahrzeuge der Deutschen Bahn) in einem solch schlechten Zustand, dass die Radfahrer die Unterführung gar nicht unproblematisch erreichen könnten. Deshalb ist sicherzustellen, dass bis zur Eröffnung der Unterführung auch der Fahrbahnbelag wiederhergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 5
Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im Wiesengarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7268 entstanden aus Vorlage: OF 1147/10 vom 09.02.2021 Betreff: Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im Wiesengarten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Form die Bahnunterführung Im Wiesengarten in absehbarer Zeit wieder nutzbar sein wird und wie die nun eingebaute Verstärkung dort wieder beseitigt werden soll. Begründung: Nachdem die Deutsche Bahn die Zuschüttung der Unterführung Im Wiesengarten wieder beseitigt und nun vielmehr eine massive Betonverstärkung in dieser eingebaut hat, wird ersichtlich, dass nur ein sehr schmaler Durchgang verbleibt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bahnschranke in Berkersheim bald geschlossen werden soll und dass der Magistrat auf Anfragen des Ortsbeirates immer wieder betont hat, dass die Bahn jederzeit verpflichtet ist, einen Zugang ins Niddatal von Berkersheim aus sicherzustellen, erscheint dieser daher sehr beschränkt. Landwirte werden ihn definitiv nicht passieren können, sodass sie ihre Felder im Niddatal nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll bestellen können. Aber auch für Radfahrer und Pferde, die hier unbedingt passieren müssen, weil für sie ein Umweg über Bonames unzumutbar ist, scheint der Durchgang eher zu schmal bemessen. Zudem stellt sich die Frage, wie diese sehr massiven Betoneinbauten wieder beseitigt werden sollen, um die nach Planfeststellungsbeschluss erforderliche Unterführung herzustellen. In Anbetracht der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung erscheint ein Abbruch dieser Stahlbetonstruktur mit Presslufthämmern oder Ähnlichem unzumutbar. Zudem stellt sich im Hinblick auf die CO2-Bilanz der Betonherstellung die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Zwischenlösung, nachdem die Bahn selbst seinerzeit ja dem Ortsbeirat erläutert hatte, dass dieser Teil der Unterführung zunächst hätte erstellt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1265 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 146 Aktenzeichen: 66 2
Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7310 entstanden aus Vorlage: OF 289/14 vom 21.02.2021 Betreff: Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99 Vorgang: NR 747/19; Beschl. d. Stv.-V., § 3762/19; OM 5862/20 OBR 14; ST 1171/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3762, zu beschleunigen und folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der BÜ99 wird erst dann endgültig geschlossen und abgebaut, wenn entweder eine dauerhafte Ersatzkreuzungsmöglichkeit (Straßenbrücke) existiert oder bis zur Öffnung einer solchen dauerhaften Ersatzkreuzungsmöglichkeit eine oder mehrere mittelfristige Übergangslösungen mit demselben Anforderungsprofil geschaffen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Barrierefreiheit nicht nur für den Zugang zu den Bahnsteigen sichergestellt wird, sondern für den gesamten Schienenkreuzungsverkehr zwischen Harheim und Berkersheim, unabhängig davon, ob zu Fuß oder zu Fahrrad. Dies schließt auch ein, dass die Querung der Schienen für Dreiräder für Erwachsene (zum Beispiel Senioren oder Behinderte, die aus medizinischen oder anderen Gründen nicht auf einem gewöhnlichen Zweirad fahren können), für Lastenräder, Liegeräder und Fahrräder mit Anhänger sicher und problemlos möglich ist. 2. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, ohne weiteren Zeitverzug diese Planung mit den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 abzustimmen und den Bürgerinnen und Bürgern zeitnah vorzustellen. Begründung: Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass beim Ausbau der Main-Weser-Bahn der Bahnübergang BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof abgebaut und ersetzt werden muss. War zuerst eine Unterführung geplant, ist seit 2014 klar, dass aufgrund technischer Probleme als Kreuzungsersatz eine Omegabrücke gebaut werden muss. Mindestens drei teilweise abgestimmte Pläne dazu liegen im Verkehrsdezernat bereits seit 2015 oder 2016 vor, wurden lange Zeit zurückgehalten, sodass eine Entscheidung erst im Februar 2020 gefällt wurde. Für das erforderliche Planfeststellungsverfahren oder Planänderungsverfahren für die Omegabrücke rechnen Experten vorsichtig mit sechs bis acht Jahren. Eine Sicherheit, dass diese Brücke jemals gebaut wird, gibt es nicht. Die Bahn will dennoch den Bahnübergang BÜ99 Ende 2021 für immer schließen und abbauen und dem Fuß- und Radverkehr vorübergehend für die "Bauzeit" über einen "Behelfssteg" den Weg zum Bahnsteig ermöglichen. Das bedeutet, zwischen Ende 2021 und der Fertigstellung der Omegabrücke in ferner Zukunft soll der Verkehr zwischen Harheim und Berkersheim sowie zum Bahnsteig über einen "Behelfssteg" abgewickelt werden. Insbesondere der Radverkehr wird dabei erheblichen Einschränkungen unterworfen sein. In Anträgen aus der Stadtverordnetenversammlung (Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN, NR 747, vom 28.01.2019) sowie dem Ortsbeirat 14 (z. B. OM 5862 vom 09.03.2020) wurde gefordert, dass auch dem Radverkehr die Querung der Bahngleise ermöglicht wird. Zum Radverkehr gehören dabei jedoch auch Lastenräder, Dreiräder für Erwachsene, Seniorenmobile oder Fahrräder mit Anhänger. Der Stadt Frankfurt ist offenbar sicherer Radverkehr ausschließlich in der Innenstadt wichtig. Am Stadtrand ist (nach der Stellungnahme ST 1171 des Verkehrsdezernates vom 19.06.2020) der Wunsch der Harheimer nach einer "komfortablen" Möglichkeit zum Überqueren der so genannten Zwischenlösung zwar verständlich, jedoch wegen der erhöhten Kosten zu teuer. Dieser Radverkehr wird auf die Unterführung "Im Wiesengarten" verwiesen, wo sich die Radfahrerinnen und Radfahrer die enge Unterführung dann mit Lkws, Anliegerverkehr und landwirtschaftlichem Verkehr teilen müssen. Unklar ist zudem noch immer, wo zukünftig die Haltestelle des Zubringerbusses 25 sein wird. Nach Angaben der DB-Netz AG wird der Bus dort halten, wo er heute schon hält: Folglich also genau dort, wo die zwei neuen Gleise verlegt werden. Konkretere Angaben sind auch aus dem Verkehrsdezernat nicht zu kriegen. Kurz: Seit 2014 ist bekannt, dass die endgültige Schließung des BÜ99 ohne adäquatem Ersatz zur Kreuzung der Schienen besonders den Fuß- und Radverkehr und dabei besonders Senioren und Behinderte trifft und benachteiligt. Und zwar über sehr, sehr lange Zeit. Jetzt ist noch Zeit, das zu korrigieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 Anregung an den Magistrat vom 09.03.2020, OM 5862 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1308 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6
Berkersheimer Niddatal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5219 entstanden aus Vorlage: OF 815/10 vom 26.08.2019 Betreff: Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird gebeten, etwaige künftige Nutzungen des sehr engen Berkersheimer Niddatals im Bereich des Berkersheimer Bogens mit dem Ortsbeirat 10 abzustimmen und möglichst auf das bisherige Maß der Nutzungen zu beschränken. Begründung: Das Berkersheimer Niddatal ist aufgrund des Berkersheimer Niddabogens sehr eng, aber für die hier wohnenden und arbeitenden Menschen ein äußerst wichtiger Ort, auch mangels Alternativen. Die bisher vorhandenen Nutzungen sind insbesondere im Bereich nördlich der Bahnunterführung Im Wiesengarten ausreichend und schützenswert. Weitere Nutzungen sollten vermieden werden. Äußerst belastend ist insbesondere für den Bereich nördlich der Bahnunterführung Im Wiesengarten, dass die Stadt Frankfurt und die Deutsche Bahn sich bisher noch nicht auf die dringend erforderliche Querungsmöglichkeit für den wegfallenden schienengleichen Bahnübergang an der S-Bahn-Station "Berkersheim" verständigt haben; eine zukunftsorientierte Lösung wurde noch nicht auf den Weg gebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 167 Aktenzeichen: 66 0
Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5228 entstanden aus Vorlage: OF 851/10 vom 07.10.2019 Betreff: Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass ein Beweissicherungsverfahren für Schäden am Berkersheimer Weg Richtung Bad Vilbel östlich der Straße Am Hohlacker und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim durchgeführt wird, damit die entsprechenden Beseitigungskosten dem Projekt in Rechnung gestellt werden können. Begründung: Wie zu erwarten war, führt der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn auf den hierfür nicht planfestgestellten Wegen in Berkersheim mittlerweile zu deren massiver Schädigung. So ist der Berkersheimer Weg in Richtung Bad Vilbel an der Einmündung in die Straße Am Hohlacker nahezu hälftig abgesackt. Die Wege im Bereich der Unterführung Im Wiesengarten sind in alle Richtungen geradezu zerstört. Damit diese Schäden entsprechend erstattet werden, müssen jetzt Beweise hierzu gesichert werden, damit nicht die Verursachung durch den Bauverkehr infrage gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 169 Aktenzeichen: 66 0
Berkersheimer Untergasse an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4380 entstanden aus Vorlage: OF 735/10 vom 19.03.2019 Betreff: Berkersheimer Untergasse an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, im unübersichtlichen Kreuzungsbereich Berkersheimer Untergasse an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße durch geeignete Maßnahmen das verbotene und gefährliche Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1448 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 23.01.2019, NR 747
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 357 entstanden aus Vorlage: OF 682/10 vom 04.02.2019 Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 23.01.2019, NR 747 Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17; OA 247/18 OBR 10 Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anregung des Ortsbeirates 10 vom 17.04.2018, OA 247, wurde vom Magistrat noch immer nicht bearbeitet. So wurden nunmehr wieder nicht alle Querungsmöglichkeiten in Betracht gezogen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage vom 23.01.2019, NR 747, wird wie nachfolgend aufgeführt ergänzt: "Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten, wie beispielsweise die Nutzung der vorhandenen Unterführung in der Straße Im Wiesengarten in Verbindung einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsge recht geplanten Landwirtschaftsbrücke, mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1647 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 747 und OA 357 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3762, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 66 2
An- und Abfahrtkonzept für die Baustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4030 entstanden aus Vorlage: OF 645/10 vom 13.11.2018 Betreff: An- und Abfahrtkonzept für die Baustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich mit der Deutschen Bahn ein tatsächlich realisierbares An- und Abfahrtkonzept für die Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke zu erarbeiten und, bevor dieses in Kraft gesetzt ist, zur Abwehr von unmittelbaren Gefahren für die Anwohner der entsprechen den Strecken keine großvolumigen Transporte zuzulassen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass keine Lastwagentransporte durch die Berkersheimer Obergasse realisiert werden, solange dort nicht sichergestellt ist, dass der Bürgersteig in diesem Bereich, insbesondere für Schulkinder, gefahrlos begehbar ist. Begründung: Die Konzepte der Deutschen Bahn zur An- und Abfahrt für die Bahnbaustellen zum Ausbau der Main-Weser-Strecke wirken zunehmend hilfloser. So erscheint die in der Presse in den Raum gestellte Abfahrt von täglich 100 schweren Lastern über Alt-Bonames und Alt-Eschersheim absolut unrealistisch. Sich hierfür auf die planfestgestellten Routen zu berufen, ist grob unbillig, da diese beiden Varianten im Planfeststellungsbeschluss als zwei unter mehreren im Verständnis, dass andere, leistungsfähigere vorrangig zu nutzen seien, planfestgestellt sind. Dass selbst das unrealistisch gewesen wäre, hat die Deutsche Bahn selbst festgestellt, weil sie bessere und der Öffentlichkeit auch allgemein vorgestellte Varianten entwickelt hat. Das dadurch begründete Vertrauen für die Anwohner ist unbedingt zu erhalten, um die Akzeptanz für das Projekt, die durch die bisherige Ausführung ohnehin massiv leidet, nicht noch weiter zu zerstören. Eine Abwicklung im Ortsbezirk 10 schwerpunktmäßig durch Alt-Bonames erscheint jedenfalls unzumutbar. Genauso wenig kann die geplante Andienung für den Ausbau der Unterführung Im Wiesengarten in Berkersheim durch die Berkersheimer Obergasse erfolgen, solange dort - durch die Baustelle für die Stützmauer in der Berkersheimer Untergasse - Lastwagen, die ohnehin vollständig unübersichtliche Baustelle nur durch Überfahren des einzigen verbleibenden Bürgersteiges im Bereich des Schulwegs für die Berkersheimer Schule passieren können. Da die Berkersheimer Schule durch die Verzögerungen in der Bauausführung ihres Neubaus in den von der Bahn beabsichtigten Zeitfenstern nicht wird umziehen können und der Schulweg deshalb weiter gebraucht wird, ist das Tolerieren einer solchen Handhabung eine eklatante Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, was für die Stadt untragbare Haftungsrisiken begründen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 523 Aktenzeichen: 69
Querung der Bahngleise in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 247 entstanden aus Vorlage: OF 466/10 vom 26.02.2018 Betreff: Querung der Bahngleise in Berkersheim Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17 In dem Auskunftsersuchen V 265 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger benötigt. Eine Möglichkeit soll durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten" gegeben werden. Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienengleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an den größtmöglichen Fahrzeugen und Ladungsbreiten der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Weiterhin stellte der Ortsbeirat im Auskunftsersuchen fest, dass der Magistrat prüfen und berichten soll, ob diese mögliche landwirtschaftliche Brücke statt der groß dimensionierten Omegabrücke geplant werden kann. Zugleich wurde ausdrücklich beschlossen, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Nachdem eine Stellungnahme immer noch nicht vorliegt und nun lediglich Pläne zum Bau einer Omegabrücke bekannt wurden, wiederholt der Ortsbeirat seinen Auskunftsersuchen und ergänzt es um Prüfungskriterien, sodass nach erfolgter Berichterstattung endlich eine Entscheidungsgrundlage gegeben ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird im Zusammenhang mit den Planungen für die Querung der Gleise in Berkersheim nach dem viergleisigen Ausbau beauftragt, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung zu prüfen: 1. Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", wobei der erforderliche Ausbau so konzipiert werden soll, dass die dann neu errichtete Unterführung von Anliegern, von großen Rettungsfahrzeugen und mit landwirtschaftlichen Geräten problemlos passiert werden kann. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie vorhandene Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. 2. Planung und Bau einer großen Brücke etwas östlich des jetzigen Bahnübergangs in Omegaform mit Anbindung an die Bahnstraße. 3. Planung und Bau einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplante Landwirtschaftsbrücke östlich des jetzigen Bahnübergangs mit Anschluss an einen dort vorhandenen Wirtschaftsweg Richtung Bad Vilbel, also nicht an die Bahnstraße. 4. Errichtung einer barrierefreien Brücke am Bahnhof mit direktem Zugang zu den Bahngleisen für Fußgänger und Radfahrer. Die Prüfung und Berichterstattung soll dabei für jede der drei erstgenannten Möglichkeiten Aussagen zu folgenden Prüfkriterien enthalten: a) Wie stark ist der Eingriff in den Grüngürtel? b) In welchem Umfang wird dadurch zusätzlicher Autoverkehr durch Berkersheim verursacht? c) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben von Rettungsdiensten und Feuerwehr behindert? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die Landwirtschaft erschwert? e) Wird dadurch die Lebenssituation der Anwohner nördlich der Bahngleise beeinträchtigt? f) Welche Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? g) In welcher Höhe werden welche Anwohner an den Erschließungskosten beteiligt? h) Ist es denkbar, dass in Aussicht gestellte Zuschüsse seitens Bund, Land oder Bahn dann wegfallen bzw. zurückgefordert werden können, wenn die Querung dem Kfz- Individualverkehr nicht allgemein zugänglich gemacht wird? Wenn ja: Wie würde dann die Kostenaufstellung aussehen? i) Bedeutet die Maßnahme einen Eingriff in bestehende Möglichkeiten des Wildwechsels zwischen beiden Seiten der Bahngleise? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10 Anregung vom 19.02.2019, OA 357 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1645 Anregung vom 31.05.2022, OA 200 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2750, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 2
Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung „Im Wiesengarten“ in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2569 entstanden aus Vorlage: OF 114/14 vom 17.12.2017 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Vorgang: OM 1909/17 OBR 14; ST 2157/17 Die Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157, wird zurückgewiesen, da es sich bei der Vorlage vom 14.08.2017, OM 1909, um eine neue Maßnahme (Erneuerung und Erweiterung der Bahnunterführung "Im Wiesengarten") handelt, die nicht im rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss der S 6-Streckenerweiterung beinhaltet ist und daher auch nicht die Rechtsgrundlage sein kann. Der Magistrat wird somit aufgefordert, auf die Deutsche Bahn AG einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses neue Projekt auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim-Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle der S-Bahn-Trasse in Berkersheim ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim-Süd", "In den Biegen" und ganz besonders im "Südöstlichen Urnbergweg" von dem bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger auf ein machbares Minimum zu begrenzen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 706 Aktenzeichen: 66 6
Wortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 416/10 Betreff: Wortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg 40-Tonner fahren derzeit im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den Bahnausbau durch Berkersheim, obwohl dem OBR Ende April 2017 in einer Informationsveranstaltung der Bahn versprochen wurde, dass erst die Auf /Abfahrten auf der B3a sowie eine Behelfsbrücke fertiggestellt werden, bevor es los geht. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 1. Bewertet der Magistrat dieses Vorgehen der Bahn ebenfalls als Wortbruch gegenüber den Bürgern, weil im April 2017 zugesagt wurde, dass der Schwerlastverkehr nicht durch den Ort geführt wird? 2. Falls ja: Was beabsichtigt der Magistrat dagegen zu unternehmen? 3. Falls nein: Ist dem Magistrat bewusst, das gerade in den Morgenstunden Schwerlastverkehr durch Berkersheim (insbesondere Obergasse und Bahnstraße) fahren, die für die Kinder der Berkersheimer Schule den Schulweg darstellen, was somit eine höhere Gefährdungslage darstellt? Wie bewertet er dies? 4. Welche Firma / Firmen hat / haben die Ausschreibung für die Auf- und Abfahrten sowie der Behelfsbrücke gewonnen und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 5. Bedeutet der Verzicht auf die Durchführung der angekündigten Arbeiten an der Unterführung "Im Wiesengarten", dass diese nun im Zuge des vierspurigen Ausbaus durchgeführt werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2017 Die Vorlage OF 416/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 entstanden aus Vorlage: OF 88/14 vom 14.08.2017 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses Projekt auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim- Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle auf der S-Bahn-Trasse in Berkersheim ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim-Süd", "In den Biegen" und ganz besonders "Südöstlich Urnbergweg" von dem bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger auf ein machbares Minimum zu begrenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Antrag vom 17.12.2017, OF 114/14 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2569 Aktenzeichen: 66 0
Reit- und Kerbeplatz im Berkersheimer Niddatal erhalten
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2017, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 29.05.2017 Betreff: Reit- und Kerbeplatz im Berkersheimer Niddatal erhalten Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 23.11.2017 und 27.06.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Stadt Frankfurt am Main künftig den Reit- und Kerbebetrieb im Berkersheimer Niddatal a) während des Baubetriebs entlang der Main-Weser-Strecke b) und nach Ende der Bauarbeiten zu unterstützen beabsichtigt, nachdem die Deutsche Bahn AG diverse Grundstücke auf der nördlichen Seite entlang der Bahnstrecke, insbesondere im Bereich der Straße Im Wiesengarten, erworben haben soll. Nach Kenntnis des Ortsbeirats 10 sollen diese nach dem Ende der Bauzeit wieder zum Verkauf anstehen. Begründung: Während der Bauphase sind Ausnahmegenehmigungen für den Erhalt des Reit- und Kerbebetriebs im Niddatal erforderlich. Für die Zeit nach Bauende erscheinen bereits jetzt grundlegende Abstimmungen zwischen der Deutschen Bahn AG, den Beteiligten und der Stadt Frankfurt am Main erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Vorbereitungen zum Wohle des gerade für Berkersheim sehr wichtigen Niddatals. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2018, B 313 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.08.2018, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 1723, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 § 2214, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 § 2580, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 § 2989, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 09.08.2018 Aktenzeichen: 23 20
Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 598 entstanden aus Vorlage: OF 122/10 vom 13.09.2016 Betreff: Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims Vorgang: OM 1618/07 OBR 10; ST 605/08; OM 1527/12 OBR 10; ST 20/13 Aufgrund der Stellungnahme aus dem Jahr 2008, ST 605, als Antwort auf die Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2007, OM 1618, sollte ein Standort für einen Spielplatz für den östlichen Teil Berkersheim geprüft und (ab) 2009 umgesetzt werden. Genannt wurden folgende mögliche Standorte: 1. Flurstück 9/0, Flur 5, Gemarkung 487 in Berkersheim: Das Flurstück liegt in der Nähe der S-Bahn-Station "Berkersheim" an der Einmündung der Straße Auf der Sandeller mit dem südöstlich gelegenen und parallel zu den Gleisen vorhandenen Weg (Verlängerung Im Geiersrain nach Nordosten); 2. Flurstücke 11/1 und 12/1, Flur 9, Gemarkung 487 in Berkersheim: Die Flurstücke befinden sich am östlichen Siedlungsrand des Stadtteils zwischen den Straßen Am Hohlacker (in der Verlängerung der Straße Am Honigberg nach Osten) und An der Roseneller. Der Standort ist hinter dem Haus Am Hohlacker 30 neben der Umspannstation. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, endlich die bereits in Aussicht gestellte Spielmöglichkeit für den östlichen Teil des Stadtteils Berkersheim auf Grundlage der bereits gegebenen Antwort des Magistrats auf eine entsprechende Anregung aus dem Jahr 2007 geschaffen wird. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass aufgrund einer erneuten Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2012, OM 1527, der Magistrat mit der Stellungnahme ST 20 darauf verwiesen hatte, dass Gespräche mit Grundstückseigentümern aufgenommen werden und dem Ortsbeirat darüber berichtet wird. Am 19.02.2013 wurde das Thema dann im nicht öffentlichen Teil der Ortsbeiratssitzung behandelt, ohne dass das Ergebnis den Anwohnern bekannt gegeben wurde. Begründung: Durch den neuen Pavillon auf dem Gelände der Berkersheimer Grundschule sind auf dem dortigen Schulhof nur noch eine Reckstange sowie eine Nestschaukel als Spielgeräte übrig geblieben. Gerade für Kleinkinder gibt es keinerlei Spielmöglichkeiten, und der Wunsch der Bürger nach einem Spielplatz im östlichen Bereich Berkersheim ist ungebrochen. Die Bürger wünschen sich gleichermaßen einen Spielplatz, der von Kleinkindern und von Schulkindern genutzt werden kann, was bei der Planung berücksichtigt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2007, OM 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2008, ST 605 Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1527 Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 20 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 94 Antrag vom 01.08.2017, OF 326/10 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2004 Antrag vom 17.04.2023, OF 582/10 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3889 Aktenzeichen: 67 2
Parkmöglichkeiten in verkehrsberuhigter Zone „Am Herrenhof“
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2016, OF 113/10 Betreff: Parkmöglichkeiten in verkehrsberuhigter Zone "Am Herrenhof" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob KFZ-Parkflächen in der verkehrsberuhigten Zone in der Straße "Am Herrenhof" ausgewiesen werden können. Begründung: Ggfs. mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 113/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2016 Die Vorlage OF 113/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenOmegabrücke in Berkersheim hier: Klärung des Planungsstands
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 57 entstanden aus Vorlage: OF 4/10 vom 16.04.2016 Betreff: Omegabrücke in Berkersheim hier: Klärung des Planungsstands Vorgang: V 1511/15 OBR 14; ST 394/16 1. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die Planungen für die Omegabrücke im Ortsbezirk 10 vorzustellen. Insbesondere wird eine Information darüber erwartet, wie weit die Planungen bezüglich der Omegabrücke als Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in Berkersheim vorangeschritten sind. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit der Querung für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie den ÖPNV durch entsprechenden Umbau der Unterführung Im Wiesengarten bei dieser Prüfung mit berücksichtigt wurde, was eine Omegabrücke überflüssig machen würde. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 394, wird von drei in Prüfung befindlichen Varianten der Querung gesprochen. Hier sollten die Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat unverzüglich in die Planungen mit involviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.11.2015, V 1511 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 394 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1167 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 155 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 69 1
Straße Im Klingenfeld hier: Barrierefreiheit und Poller
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3921 entstanden aus Vorlage: OF 748/10 vom 26.01.2015 Betreff: Straße Im Klingenfeld hier: Barrierefreiheit und Poller Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich der Straßen Im Klingenfeld sowie Am Herrenhof zu überprüfen und dort für eine bessere Sicht für und auf Kindergartenkinder und andere Verkehrsteilnehmer zu sorgen, beispielsweise durch Poller. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Eltern klagen über Falschparker im Kreuzungsbereich, die sich auch durch Piktogramme nicht abhalten lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1093 Aktenzeichen: 66 5
Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2014, OA 482 entstanden aus Vorlage: OF 586/10 vom 04.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 19, wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Verkehrserschließung für den Individualverkehr muss so sichergestellt werden, dass die aus dem Baugebiet stammenden Verkehrsströme nicht durch die bestehende Wohnbebauung und insbesondere durch die enge Berkersheimer Bahnstraße geführt werden. Eingriffe in den GrünGürtel dürfen hierfür nicht erfolgen. Für den ÖPNV muss eine gute Erreichbarkeit gewährleistet sein; 2. Für das Gebiet werden an der Bundesstraße 3a und an der Main-Weser-Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet; 3. Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen werden nicht auf die bestehende Bebauung umgelegt; 4. Es ist ein reines Wohngebiet festzusetzen. Durch eine Beimischung von Geschosswohnungsbau wird das durch die Berkersheimer Erhaltungssatzung geschützte Panorama am Niddahang nicht gestört; 5. Die Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers mit ihrem teils alten Obstbaumbestand und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b werden nicht in das Bebauungsplangebiet einbezogen; 6. Die übrigen Streuobstwiesen mit ihren alten Obstbäumen, die das gesamte Gebiet durchziehen, werden weitestgehend erhalten; 7. In dem Gebiet werden ausreichende Gemeinbedarfsflächen, insbesondere für einen Spiel- und Bolzplatz, untergebracht; 8. Bis feststeht, wie viele Wohneinheiten in Berkersheim Ost entstehen könnten, wird das bestehende Schulgelände in Berkersheim nicht aufgelassen. Begründung: Ziffer 1.: Das Baugebiet ist an die S-Bahn-Linie S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S-Bahn-Linie S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S-Bahn-Linie S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die Endhaltestelle des Busses der Linie 39 ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt zehn Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade ältere Bewohner, entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, sodass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigemöglichkeit: "Am Dachsberg") zu erreichen. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zugrunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke stehen für die Verkehrserschließung offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ziffer 2.: Das geplante Neubaugebiet liegt in einem Dreieck zwischen der Bundesstraße 3a und der zum Ausbau anstehenden Main-Weser-Bahn, sodass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ziffer 3.: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die Bundesstraße 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, sodass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet abgewälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der Bundesstraße 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Abwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der Bundesstraße 3a standen beziehungsweise von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ziffer 4.: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Insofern ist eine Beimischung von Geschosswohnungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter Ziffer 1. angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ziffer 5.: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dadurch gehen die teilweise sehr alten Obstbäume und Gehölze in diesen Gärten als Rückzugsraum für die Tiere verloren. Zudem ist ein solcher Ausgleich für die Anwohner keine wirkliche Alternative. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ziffer 6.: Der Magistratsvortrag M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, sodass ein Erhalt schwer möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung, um das Panorama zu erhalten, in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ziffer 7.: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet nur einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Alle in diesem Bereich verbleibenden Flächen sind aber besonders geschützter Bereich als Teil des GrünGürtels in denen nicht gebaut werden darf. Somit müssen entsprechende Flächen zulasten einer Wohnbebauung vorgesehen werden. Ziffer 8.: Aufgrund der Planungen für eine neue Grundschule auf dem "Schwarzen Platz" besteht nach gegenwärtiger Ansicht des Stadtschulamts kein Bedarf mehr für die gegenwärtige Berkersheimer Schule. Bei einer Bebauung von Berkersheim Ost entstehen bis zum "Schwarzen Platz" aber sehr lange Wege und außerdem ein höherer Bedarf auf Grund der größeren Einwohnerzahl in Berkersheim. Da keine anderen Schulbauflächen mehr im neuen Schulbezirk Berkersheim/Frankfurter Berg zur Verfügung stehen, sollte deshalb unbedingt das alte Schulgelände im Eigentum der Stadt Frankfurt verbleiben, zumindest bis klar ist, wie viele Wohneinheiten in diesem Schulbezirk (neben Berkersheim Ost auch noch das Hilgenfeld) neu geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 19.03.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 17. Sitzung der KAV am 05.05.2014, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 482 wird zugestimmt. 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung), LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 19 und OA 482 = Annahme, NR 826 = Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) NPD (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 19 = Annahme im Rahmen OA 482, NR 826 = Prüfung und Berichterstattung, OA 482 = Annahme) RÖMER (M 19 = Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) NPD (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Enthaltung) REP (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4743, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Haushalt 2014 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für einen Bolzplatz mit Tischtennisanlage im Bereich des Außenbereichs Berkersheim-Ost
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 521/10 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für einen Bolzplatz mit Tischtennisanlage im Bereich des Außenbereichs Berkersheim-Ost Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Haushalt 2014 ausreichende Mittel für den Erwerb eines Grundstücks und die Errichtung eines Bolzplatzes mit Tischtennisanlage im Bereich des Außenbereichs Berkersheim Ost vorzusehen. Begründung: Für ältere Kinder und Jugendliche im Kernort Berkersheim steht nach Rückbau des Spielplatzes Am Herrenhof hauptsächlich auf den Bedarf von Kleinkindern keine Spielfläche mehr zur Verfügung. Nach Ansicht der Mehrheit des Ortsbeirats ist dieser Spielplatz wegen der davon ausgehenden Lärmbelästigung auch nicht einmal mit einer Tischtennisplatte ausrüstbar. Deshalb ist grundlegend Abhilfe zu schaffen. Solange im Außenbereich in Berkersheim-Ost noch Flächen zur Verfügung stehen, die nicht zum Grüngürtel gehören, sollte dort deshalb ein Bolzplatz mit Tischtennisanlage geschaffen werden, um gerade größeren Kindern und Jugendlichen ein Angebot zu bieten. Die nächsten öffentlichen Bolzplätze von dort befinden sich entweder am Frankfurter Berg oder am Frankfurter Bogen und sind deshalb unzumutbar weit für die dort wohnenden Kinder. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 222 2013 Die Vorlage OF 521/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: FDP
Weiter lesenRadwegeführung von Nieder-Erlenbach nach Preungesheim: Befestigung des Bahndamm-Feldwegs zur Umgehung der Bahnschranke
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2013, OF 150/13 Betreff: Radwegeführung von Nieder-Erlenbach nach Preungesheim: Befestigung des Bahndamm-Feldwegs zur Umgehung der Bahnschranke Der Ortsbeirat 13 möge beschließen, den Ortsbeirat 10 zu bitten, sich folgendem Antrag anzuschließen: Der ca. 400 Meter lange Feldweg, der zwischen der Bahnstation Berkersheim und der Bahndamm-Unterführung zur Straße "Im Wiesengarten" parallel zu den Gleisen verläuft, soll für die ganzjährige Fahrradnutzung befestigt und als Fahrradweg ausgeschildert werden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten mit der Bahn baldmöglichst entsprechende Verhandlungen zu führen. Begründung: Der Feldweg, der ca. 400 Meter parallel zum Bahndamm von der Bahnstation Berkesheim hin zur Bahndammunterführung an der Straße "Im Wiesengarten" verläuft, ist in einem sehr schlechtem Zustand. Schon leichter Regen führt zu Pfützen und Verschlammung. Er ist somit die meiste Zeit des Jahres als Fahrradweg ungeeignet. Der nach der Unterführung folgende Anstieg in den Straßen "Im Wiesengarten" und "Am Herrenhof" ist zwar recht steil, doch es gibt immer mehr Pendler aus den nördlichen Stadtteilen, die sich mit E-Bikes auf den Weg zur Arbeit in die Innenstadt machen. Auf dem Weg zur Arbeit spielt hier die Steigung keine Rolle mehr, sondern vielmehr, ob man in Ermangelung einer Umgehung an einer Schranke 10-15 Minuten warten muss. Der beschrankte Bahnübergang in Berkersheim ist häufig und auch für längere Zeiträume von 10-15 Minuten geschlossen. Eine Befestigung des oben beschriebene Feldwegs und seine Ausschilderung als Radweg wäre für Radfahrer, und insbesondere E-Bikefahrer, eine hochattraktive alternative Wegeführung. Sie könnten unabhängig von der Schrankenschließung ihren Weg fortsetzen und deutlich schneller am Arbeitsplatz sein. Diese Maßnahme ist geeignet die Zahl der radfahrenden Pendler nach Frankfurt deutlich zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 13 am 25.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 150/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnstehendes Bauvorhaben .Am Herrenhof 5.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2012, OF 165/10 Betreff: Anstehendes Bauvorhaben "Am Herrenhof 5" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 10, -Berkersheim- ein Neubauvorhaben auf dem Grundstück "Am Herrenhof 5" geplant ist. Wenn ja, möge er berichten, wie sichergestellt wird, dass dieses Vorhaben die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 2 Erhaltungssatzung erhält. Die städtebauliche Eigenart ist laut Begründung der Erhaltungssatzung dadurch geprägt, dass Restflächen innerörtlicher Gärten den ursprünglichen landwirtschaftlichen Siedlungscharakter zeigen und Gebäude aus jüngerer Zeit sich überwiegend in dieses Schema einfügen, ortsübliche Bauhöhen dabei kaum überschritten werden. Begründung: Das Anwesen "Am Herrenhof 5" weist eine der wenigen Restflächen innerörtlichen Gärten im Kernort Berkersheim auf, die diesen Charakter prägen. Bei einer Neubebauung steht deshalb zu befürchten, dass das Anwesen gerade wegen dieser Freiflächen für eine Bebauung attraktiv ist und diese Freiflächen massiv überbaut werden, was den prägenden Charakter erheblich ändern würde. Eine besondere Sorgfalt bei der Genehmigung eines Bauvorhabens an dieser Stelle ist deshalb geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 262 2012 Die Vorlage OF 165/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenParkregelung für die Straße „Im Klingenfeld“ in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4867 entstanden aus Vorlage: OF 1066/10 vom 21.12.2010 Betreff: Parkregelung für die Straße "Im Klingenfeld" in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Klingenfeld", von der Einmündung der Straße "Am Herrenhof" nach dem Zebrastreifen bis zu dem Weg am Kriegerdenkmal entlang des Grundstücks der Michaelisgemeinde, das aufgesattelte Parken auf dem Bürgersteig zu erlauben. Begründung: In der Straße "Im Klingenfeld" besteht zwar kein Parkverbot, die Fahrbahn ist aber nicht ausreichend breit, so dass man Kraftfahrzeuge ohne Probleme auf der Fahrbahn parken könnte. Da der vorhandene Parkraum nicht ausreicht, um die Fahrzeuge aller Gottesdienstbesucher oder von sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde oder deren Kindergarten aufzunehmen, besteht in diesem Bereich Parkplatzmangel. Hinzu kommt, dass die Anwohner der Straße "Am Herrenhof" durch die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs in dieser Straße dort nicht mehr parken können und auf die Straße "Im Klingenfeld" ausweichen. Da die Stadtpolizei verstärkt die Stadtteile auf Parkverstöße kontrolliert, ist es geboten, hier eine eindeutige Parkregelung zu schaffen. Weil der Bürgersteig im Klingenfeld entlang des Grundstücks der Kirchengemeinde ausreichend breit ist und direkt vor dem Ausgang von deren Gemeindesaal ohnehin ein Drängelgitter die Fußgänger schützt, könnte im übrigen Bereich das aufgesattelte Parken erlaubt werden, ohne dass es zu Behinderungen kommen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 443 Aktenzeichen: 32 1
Klare Verhältnisse für das Parken „Am Herrenhof“ in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4520 entstanden aus Vorlage: OF 1013/10 vom 31.08.2010 Betreff: Klare Verhältnisse für das Parken "Am Herrenhof" in Berkersheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wo in dem verkehrsberuhigten Bereich "Am Herrenhof" in Berkersheim Parkflächen eingerichtet werden können. Begründung: Im Rahmen der Schulwegbegehung ist der Schulweg auf der Straße "Am Herrenhof" gesichert und gleichzeitig ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet worden. Diese Maßnahme hat sich grundsätzlich bewährt und den Schulkindern endlich höhere Sicherheit gebracht. In dem verkehrsberuhigten Bereich sind jedoch entgegen den Überlegungen im Ortsbeirat 10 keinerlei Parkflächen eingerichtet, mit dem Erfolg, dass in diesem Bereich überhaupt nicht mehr geparkt werden darf. Dies ist von den Anwohnern von Anfang an kritisiert worden, weil es für sie mit weiten Wegen verbunden ist und es in dieser Straße Stellen gibt, an denen parkende Autos nicht zu stören scheinen. Nachdem durch Kontrollen der Stadtpolizei das grundsätzliche Parkverbot zunächst eingehalten wurde, stellt sich nun nach und nach doch wieder ein Parken in der Straße ein, weil sie nicht regelmäßig kontrolliert wird. Um hier unkontrollierte Wildwüchse zu vermeiden, die dann doch wieder zu Gefährdungen führen, erscheint es sinnvoll zu überprüfen, ob nicht einige zulässige Parkplätze eingerichtet werden können. Dies würde die Akzeptanz der Regelung erhöhen, eine Verlangsamung des Verkehrs erreichen und dazu führen, dass sich nicht wieder Gewohnheiten entwickeln, die den Verkehr in dieser Straße unübersichtlich und gefährlich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2011, ST 220 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 10 am 08.02.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Aufforderung - alte Planung durch neue Planung sofort ersetzen
Unfassbar schlechte Planung! Der Bahnausbau schreitet vorran und seit Jahren gibt es keinen vernünftigen Plan, wie Berkersheim wieder an das Niddatal angebunden sein soll. Ende 2021 wird der Bahnübergang BÜ99 für immer geschlossen/aufgehoben. Die Bahnunterführung Im Wiesengarten ist seit langer Zeit unbrauchbar geworden. Die Ausführung eines neuen Viaduktes soll noch Jahre in Anspruch nehmen, weil das Bausystem leider völlig falsch gewählt wurde. Alle Probleme wären gelöst, wenn das neue Viadukt mit vorgefertigten Teilen und neuer Planung in wenigen Wochen priorisiert fertiggestellt würde. Es gäbe dann zeitnah wieder einen sicheren Zugang in das Niddatal mit den Radfahrwegen, dem Reitsport mit der neuen Reithalle, der Zufahrt für den Reiterhof, der Lanwirtschaft und dem Festplatz für die Berkersheimer. Alle Problematiken mit dem Fußgängerüberweg mit Aufzügen an dem ehemaligen BÜ99 wären gelöst, weil die Aufzüge das Aufkommen der vielen Fahrräder und der Lastenfahrräder nicht bewältigen können. Auch eine Omegabrücke als Ersatz für den entfallenen Bahnübergang müsste erst gar nicht geplant werden und in eventuell in 10 Jahren erst eröffnet werden, wenn die Bahnunterführung Im Wiesengarten ordentlich und zeitgemäß ausgeführt wird. Kurzform der Idee ist die Bahnunterführung Im Wiesengarten als schnelle Lösung für die zur Zeit anstehenden massiven Probleme. Die aktuelle Planung wird die Berkersheimer nie zufrieden stellen. Die Kürze dieser Ideenbeschreibung kann das Ausmaß der anstehenden Probleme kaum umfänglich wiedergeben. Da müssen Fachleute vor Ort die Situationen ergründen. Bisweilen macht die Bahn was sie will und das ist überhaupt nicht gut. Gut und zu begrüßen ist der Ausbau für die S6.